Neues Weiterbildungsförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Tagen ein neues Weiterbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Damit reagierte er auf das Drängen von außen. Zunehmend wurde zuletzt eine Reform des vorhandenen Weiterbildungsgesetzes gefordert, das 1994 in Kraft getreten ist. Auf ein neues Gesetz drängte dabei auch der Landesrechnungshof.
Nun hat der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern reagiert. Das neue Weiterbildungsförderungsgesetz soll bereits in Juni in Kraft treten und enthält unter anderem eine neue Definition für den Begriff Weiterbildung. Darüber hinaus wurde im Zuge der Reform die Altersgrenze für Weiterbildungen abgesenkt, sodass diese nun bei 14 Jahren liegt. Wie die zuständigen Minister erklärten, soll künftig nicht mehr nur Erwachsenen die Weiterbildung ermöglicht werden. Zugang zu dieser sollen auch Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren haben.
Die staatliche Anerkennung von verschiedenen Weiterbildungsangeboten wird auch weiterhin bestehen bleiben, muss sich aber entsprechenden Änderungen unterziehen. So soll das Verfahren zum einen einfacher gestaltet werden und soll zum anderen unbürokratischer sein. Das Weiterbildungsförderungsgesetz umfasst nun auch neue Weiterbildungsbereiche. So wird nicht mehr nur die berufliche Weiterbildung als solcher angesehen, sondern auch die politische und allgemeine.
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